Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Workshops
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Durchführung von Workshops, Projekttagen und ähnlichen Bildungsveranstaltungen zwischen Kinder-unantastbar - Thomas Nitzsche, Breitscheidstraße 57, 01257 Dresden, info@kinder-unantastbar.de (nachfolgend „Anbieter“) und dem Kunden (z. B. Schulen, Kindertagesstätten, deren Träger, Vereine oder sonstige Institutionen; nachfolgend „Kunde“).
(2) Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) als auch gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und juristischen Personen des öffentlichen Rechts, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsanbahnung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung der Workshops auf der Website, in Flyern, Broschüren oder sonstigen Medien stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, eine Anfrage zu stellen (invitatio ad offerendum).
(2) Der Kunde kann über die bereitgestellten Kontaktwege (z. B. Anfrageformular, E-Mail, Telefon) eine unverbindliche Anfrage unter Angabe des Wunschtermins, der voraussichtlichen Teilnehmerzahl, der Altersgruppe und des Veranstaltungsortes stellen.
(3) Auf Grundlage dieser Anfrage übermittelt der Anbieter dem Kunden ein verbindliches Angebot in Textform (z. B. per E-Mail).
(4) Ein Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb der darin genannten Frist (sofern nicht anders angegeben: 14 Tage ab Angebotsdatum) ausdrücklich in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt. Eine bloße Bestätigung des Eingangs einer Anfrage stellt noch keine Vertragsannahme dar.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der genaue Leistungsumfang (Kategorie, Dauer, maximale Teilnehmerzahl, Veranstaltungsort) ergibt sich ausschließlich aus dem angenommenen Angebot des Anbieters.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die für den Workshop benötigten Räumlichkeiten (inklusive Heizung, Beleuchtung und ausreichender Belüftung), die technische Grundausstattung (z. B. Beamer, Leinwand, Stromanschlüsse) sowie eventuell vereinbarte Materialien rechtzeitig, kostenlos und in betriebsbereitem Zustand zur Verfügung zu stellen.
(3) Der Kunde stellt sicher, dass die im Angebot vereinbarte maximale Teilnehmerzahl nicht ohne vorherige schriftliche Absprache mit dem Anbieter überschritten wird.
(4) Der Kunde benennt dem Anbieter vor Beginn des Workshops einen verantwortlichen Ansprechpartner vor Ort.
§ 4 Aufsichtspflicht und Verhalten im Workshop
(1) Die gesetzliche und vertragliche Aufsichtspflicht über die teilnehmenden Kinder, Schülerinnen und Schüler verbleibt während der gesamten Dauer des Workshops vollumfänglich beim Kunden bzw. den von ihm gestellten Lehrkräften, Erzieherinnen, Erziehern oder sonstigen Betreuungspersonen.
(2) Der Anbieter übernimmt zu keinem Zeitpunkt die alleinige Aufsichtspflicht. Mindestens eine aufsichtspflichtige und weisungsbefugte Person des Kunden muss während der gesamten Dauer des Workshops im Raum anwesend sein.
(3) Bei schwerwiegenden Störungen des Workshop-Ablaufs durch einzelne Teilnehmende ist die anwesende Aufsichtsperson des Kunden verpflichtet, auf Aufforderung des Referenten einzugreifen und gegebenenfalls den Ausschluss des betreffenden Teilnehmenden von der weiteren Veranstaltung zu veranlassen.
§ 5 Preise, Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise im Angebot verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich abweichend als Netto-Preise deklariert – als Bruttopreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer von derzeit 19 %.
(2) Eventuell anfallende Reise-, Übernachtungs- oder Materialkosten werden im Angebot gesondert ausgewiesen und ebenfalls mit dem gesetzlichen Umsatzsteuersatz berechnet.
(3) Die Abrechnung erfolgt nach vollständiger Durchführung des Workshops per Rechnung unter gesondertem Ausweis der Umsatzsteuer. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Bankkonto zu zahlen. Bei öffentlich-rechtlichen Trägern (z. B. kommunalen Schulen oder Kitas) gelten die behördlichen Zahlungswege.
§ 6 Stornierung, Ausfall und Absageregeln
(1) Da für die Workshops feste Termine reserviert, Dozenten gebunden und Vorbereitungen getroffen werden, gelten für Stornierungen oder Terminabsagen durch den Kunden folgende pauschalisierte Ausfallentschädigungen:
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Bis zu 30 Tage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei.
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Von 29 bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50 % des vereinbarten Gesamthonorars.
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Bei weniger als 14 Tagen vor dem Termin oder bei Nichterscheinen am Veranstaltungstag: 100 % des vereinbarten Gesamthonorars.
Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Anbieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Ausfallentschädigung versteht sich als Bruttobetrag inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern der Schadensersatz steuerbar ist.
(2) Sollte der Workshop wegen Erkrankung des Referenten, höherer Gewalt oder unverschuldeter technischer Probleme seitens des Anbieters nicht stattfinden können, wird der Anbieter den Kunden unverzüglich informieren. In diesem Fall wird ein zeitnaher Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Kunden (z. B. für bereits organisierte Räume oder Fahrtkosten) sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung und Gewährleistung
(1) Der Anbieter führt die Workshops mit Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen durch. Eine Garantie für einen bestimmten Lernerfolg oder das Erreichen spezifischer Ziele wird nicht übernommen.
(2) Der Anbieter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen.
(3) Für sonstige Schäden haftet der Anbieter nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Für Schäden, die durch Teilnehmende im Rahmen des Workshops an den Räumen oder der Ausstattung des Kunden verursacht werden, haftet der Anbieter nicht.
§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte
(1) Alle im Rahmen des Workshops ausgehändigten oder bereitgestellten Unterlagen, Konzepte, Präsentationen und Materialien sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Dem Kunden und den Teilnehmenden wird ein einfaches, nicht übertragbares Recht eingeräumt, die Unterlagen ausschließlich für den eigenen, internen Gebrauch im Rahmen des Workshop-Zwecks zu nutzen. Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung oder Weitergabe an Dritte – auch auszugsweise – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
§ 9 Foto- und Videoaufnahmen / Marketing
(1) Der Anbieter behält sich vor, während des Workshops Foto-, Audio- und Videoaufnahmen (nachfolgend „Aufnahmen“) zum Zwecke der Dokumentation, der eigenen Berichterstattung und des Marketings (z. B. für die eigene Website, Social-Media-Kanäle, Flyer oder Broschüren) zu erstellen.
(2) Da an den Workshops minderjährige Personen teilnehmen, ist die Erstellung und Verwertung von Aufnahmen, auf denen Teilnehmende individuell erkennbar sind, nur zulässig, wenn hierfür eine wirksame, schriftliche Einwilligung der jeweiligen Erziehungsberechtigten vorliegt.
(3) Der Kunde (Schule/Kita etc.) verpflichtet sich, vor Beginn des Workshops das Vorliegen dieser datenschutz- und medienrechtlichen Einwilligungserklärungen bei den Erziehungsberechtigten zu prüfen. Der Kunde teilt dem Anbieter vor Workshop-Beginn verbindlich mit, für welche Teilnehmenden keine Einwilligung vorliegt. Diese Personen werden bei der Anfertigung von Aufnahmen ausgespart oder auf den Aufnahmen unkenntlich gemacht.
(4) Aufnahmen, die ausschließlich den Referenten des Anbieters, die bereitgestellten Arbeitsmaterialien oder die Workshopergebnisse ohne Personenbezug (Übersichtsaufnahmen von hinten, unkenntlich gemachte Gesichter) zeigen, sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ohne gesonderte Einwilligung zulässig.
(5) Dem Kunden und den Teilnehmenden ist das Anfertigen von Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen während des Workshops nur nach vorheriger Absprache und ausdrücklicher Erlaubnis des Anbieters gestattet.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.